Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung durchgesetzt

Veröffentlicht am 15.05.2007 in Familie

Die SPD hat sich beim notwendigen Ausbau der Kinderbetreuung durchgesetzt! Ab 2013 werden Eltern einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr ihres Kindes erhalten. Gemauert wird in der Union immer noch beim Thema Mindestlöhne, für die sich die SPD weiter stark machen wird.

Der Durchbruch für den Ausbau der Kinderbetreuung ist geschafft. Im Koalitionsausschuss am Montagabend konnte sich die SPD mit ihrer Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz durchsetzen. Zusätzlich erreichte die SPD, dass sich der Bund zu einem Drittel an allen Kosten beteiligt, also nicht nur an den Investitionen für den Ausbau, sondern auch an den laufenden Kosten, um so die Länder und Kommunen bei der Aufgabe tatkräftig zu unterstützen. Noch in dieser Legislaturperiode werde ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt, kündigte der SPD-Vorsitzende Kurt Beck in der Nacht zum Dienstag nach fünfstündigen Beratungen in Berlin an.

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende, Bonns Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann, betonte die Bedeutung des SPD-Erfolgs für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: "Nur der von der SPD geforderte Rechtsanspruch garantiert echte Wahlfreiheit zwischen der Betreuung zu Hause oder in qualifizierten Einrichtungen an jedem Ort in unserem Land", so Dieckmann.

Keine abschließende Einigung hingegen haben die Koalitionspartner nach den Worten Becks bei dem von CDU und CSU geforderten Betreuungsgeld erzielt für Eltern, die ihre Kinder nicht in einer Krippe betreuen lassen wollen. Die Union hatte davon ihre Zustimmung zum Ausbau der Kinderbetreuung abhängig gemacht und bereits einen Betrag von 150 Euro monatlich in Aussicht gestellt. Im beschlossenen Kompromisspapier sei "bewusst keine Zahl genannt" worden, stellte Beck am Dienstag in Mainz klar. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Elke Ferner räumt einer solchen "Herdprämie" in der laufenden Wahlperiode wenig Chancen ein. Dies sei mittelfristig "kein Thema". Dafür, so Ferner weiter, "gibt es weder gesellschaftliche noch parlamentarische Mehrheiten".

SPD kämpft weiter für Mindestlöhne
Lohndumping verboten
Keine Annäherung hatte es im Koalitionsausschuss für die Einführung dringend benötigter Mindestlöhne gegeben, für die sich die SPD stark macht. Hier seien "grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen" zwischen Union und SPD zum Ausdruck gekommen, bilanzierte der SPD-Vorsitzende. Nun werde es eine "Denkphase" bis zur nächsten Sitzung des Koalitionsausschusses geben. DGB-Chef Michael Sommer warf der Union Blockade beim Mindestlohn vor und appellierte an die SPD "hier hart zu bleiben".

Anders als die SPD wollen CDU und CSU die Problematik im Niedriglohnsektor vor allem mit einem gesetzlichen Verbot von "sittenwidrigen" Löhnen angehen.

Beck machte deutlich, dass über eine solche "Sittenwidrigkeit" nur diskutiert werden könne, wenn diese nicht ein Drittel oder ein Viertel unterhalb des jeweils ortsüblichen Branchenlohns beginne, wie es die Union angeboten habe. Das würde dazu führen, warnte der SPD-Vorsitzende, dass der Staat Löhne von zwei oder drei Euro auch noch gesetzlich legitimiere.

Unabhängig davon bleibe eine gesetzliche Regelung von Mindestlöhnen für die SPD unabdingbar, bekräftigte Beck. Denn wer vollschichtig arbeite, müsse davon auch leben können. "Das ist", so der SPD-Vorsitzende, "für uns der Unterschied zwischen irgendeiner Marktwirtschaft und einer sozialen Marktwirtschaft".

 
 

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